Digital. Persönlich. Deutschlandweit.

Damit BEM nicht liegen bleibt.

WELLENTAU übernimmt die operative BEM-Betreuung: dauerhaft, als Vertretung oder zur Aufarbeitung offener Fälle. Wir betreuen Unternehmen deutschlandweit digital und begleiten Beschäftigte persönlich.

Leistungen entdecken

So arbeiten wir

Wir übernehmen, was im Tagesgeschäft liegen bleibt.

Wir stimmen die Aufgaben auf Ihren Bedarf ab und führen den BEM-Prozess im vereinbarten Umfang. Beschäftigte erhalten eine persönliche Ansprechperson und einen verständlichen Zugang zum Verfahren.

Dabei bleiben die Teilnahme freiwillig und vertrauliche Angaben geschützt. Betriebliche Entscheidungen treffen weiterhin die zuständigen Stellen Ihres Unternehmens.

Leistungen

Unterstützung, die zum Bedarf passt.

Sie wählen zwischen laufender Betreuung, zeitlich begrenzter Vertretung und der Aufarbeitung von Rückständen.

01 / UMFASSEND

Externe BEM-Betreuung

Einladungen, Gespräche, Maßnahmenbegleitung, Wiedervorlagen und Dokumentation im vereinbarten Umfang.

02 / ZEITLICH BEGRENZT

BEM-Vertretung

Wir übernehmen die Betreuung bei einer Vakanz, während einer Elternzeit oder Krankheit und bereiten die Rückgabe vor.

03 / BEI RÜCKSTÄNDEN

Offene Fälle aufarbeiten

Wir ordnen bestehende Berechtigungen und bearbeiten offene Schritte. Neue Fälle können währenddessen weiterlaufen.

Vorteile für Unternehmen

Planbar für Ihr Unternehmen. Verlässlich im Verfahren.

Feste, vereinbarte Preise

Für die vereinbarten Aufgaben legen wir vorab einen Preis fest. Eine Aufarbeitung wird gesondert kalkuliert.

Keine künstliche Verlängerung

Wir halten BEM-Fälle nicht aus Abrechnungsgründen offen. Der Abschluss richtet sich nach dem Einzelfall und der freiwilligen Mitwirkung.

Entlastung ohne neue Stelle

Die vereinbarten Aufgaben übernehmen wir, ohne dass Sie dafür eine zusätzliche interne Stelle schaffen müssen.

Unabhängig vom Standort

Digitale Betreuung macht Unterstützung deutschlandweit möglich. Ihr Unternehmen ist dabei nicht auf eine Ansprechperson vor Ort angewiesen.

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Zusammenarbeit

Vom Bestand zum laufenden Prozess.

Vor dem Start stimmen wir Rollen und Datenwege mit Ihnen ab.

01

Ausgangslage klären

Wir erfassen Fallaufkommen, Rückstände und vorhandene Abläufe.

02

Übernahme festlegen

Wir vereinbaren Aufgaben, Laufzeit und Preis.

03

Verfahren begleiten

WELLENTAU setzt die vereinbarten Aufgaben um.

04

Fortführen oder übergeben

Wir dokumentieren den Stand und bereiten bei Bedarf die Rückgabe vor.

Für Menschen und Unternehmen

Vertrauen braucht einen klaren Rahmen.

Die beschäftigte Person entscheidet, ob sie das BEM-Angebot annimmt. Ihre Interessen prägen das Verfahren.

  • Persönlich: Gespräche auf Augenhöhe und Raum für individuelle Lösungen.
  • Vertraulich: Sensible Informationen werden zweckgebunden und getrennt von der allgemeinen Personalverwaltung behandelt.
  • Flexibel: Wir führen Gespräche persönlich, online oder nach Vereinbarung vor Ort.
  • Abgestimmt: Beteiligte und nächste Schritte werden im Verfahren geklärt.

Über WELLENTAU

Gesunde Arbeitswelten beginnen mit guten Gesprächen.

Wir verbinden Erfahrung aus der operativen BEM-Fallarbeit mit einer klaren Organisation. Im Gespräch klären wir, welche Unterstützung zu Ihrem Unternehmen passt.

Zur Einordnung

Was ist BEM?

BEM steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Arbeitgeber bieten es Beschäftigten an, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Mit Zustimmung der betroffenen Person wird geklärt, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Ein verlässlich organisierter BEM-Prozess hilft Unternehmen, berechtigte Beschäftigte rechtzeitig anzusprechen und ihrer gesetzlichen Pflicht zum BEM-Angebot nachzukommen. Werden passende Maßnahmen gefunden und umgesetzt, kann dies erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und Fehlzeiten verringern.

Ein sorgfältig und wertschätzend geführtes BEM kann Beschäftigten vermitteln, dass ihre Gesundheit und ihre Perspektive im Unternehmen ernst genommen werden. Das kann Vertrauen und die Verbundenheit mit dem Arbeitgeber stärken.

Rechtlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 SGB IX ↗.

Arne Leschner
Arne LeschnerGründer von WELLENTAUPersönlicher Ansprechpartner für externes BEM-Management

Schildern Sie uns kurz, wobei Ihr Unternehmen Unterstützung im BEM braucht.

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